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 BiteFight.de Spielregeln Teil 2

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AutorNachricht
Maverik101
Admin
Maverik101


Männlich
Anzahl der Beiträge : 70
Alter : 44
Ort : Halstenbek
Arbeit/Hobbys : Koch
Laune : immer gut:-)
Anmeldedatum : 06.05.08

Charakter der Figur
Lustig:
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BeitragThema: BiteFight.de Spielregeln Teil 2   BiteFight.de Spielregeln Teil 2 Icon_minitimeMo Mai 12, 2008 6:59 pm

§10 Entscheidung eines GO

Versucht ein Spieler eine bereits getroffene Entscheidung eines Operators
zu umgehen, in dem er zum Beispiel einen anderen zuständigen Gameoperator mit dem gleichen Fall betraut, so führt dies zu einer Spielsperre (Ausnahme: Beschwerden über Gameoperatoren und deren Vorgehensweise. Beschwerden über die GO sind immer an die SGO zu richten!).


§11 Ausschluss aus dem Spiel

1. Jeder Verstoß gegen diese Regeln kann zu einer Sperrung oder zum
Ausschluss aus dem Spiel führen. Je nach Schwere des Vergehens kann dies durch die Gameadmins auf alle Server, sowie sämtliche sonstige Angebote von Gameforge ausgedehnt werden. Ein Spielausschluss kann somit auch bei entsprechendem Verhalten im Forum oder IRC verhängt werden. Das Team verpflichtet sich, jeden Fall eines Regelverstoßes nach Bekanntgabe nach bestem Wissen und Gewissen zu verfolgen.

2. Clans, deren Clannamen, Clan-TAG, Beschreibung, Bild, Homepage oder Forum pornografische, rassistische oder radikale Elemente enthalten, diese
verlinken oder in irgendeiner Form zugänglich machen, oder in einer anderen
Weise gegen geltendes Recht verstoßen, werden ohne Vorwarnung gelöscht, deren Mitglieder gesperrt und die Daten zur weiteren Verwendung der GF-Rechtsabteilung übergeben.


3. Weitergabe vertraulicher Nachrichten:

Persönliche Nachrichten (IRC-Logs / PN / PM), sowie Mails die vom Verfasser nicht
ausdrücklich zur öffentlichen Weitergabe freigegeben sind, dürfen nicht
veröffentlicht werden. Nachrichten , die User an die Offiziellen des Teams weiterleiten, werden von dieser Regelung ausgenommen.

Bei Kenntnis eines solchen Vorfalles behält sich das Team den Ausschluss
des Posterstellers und des Betreibers / Admins des Boards / Games vor, in dem der Thread erstellt wurde.



4. Beleidigungen / Hetze gegen Spieler oder Clans:

Das öffentliche Bloßstellen, Anprangern und / oder Beleidigen einzelner
Spieler oder Clans in der Charakter- oder Clanbeschreibung ist nicht gestattet.
Bei Kenntnis dessen behält sich der GO das Editieren des entsprechenden
Textes oder in schwerwiegenden Fällen das Sperren des Accounts und / oder des Clans vor.


§12 Kriegsregeln

1.) Erklärung des Krieges
Kriege können ausschließlich durch den Meister eines Clans erklärt oder
gepostet werden. Ausnahmen siehe Punkt 4. der Kriegsregeln.
Die Memberlisten beider teilnehmenden Clans sind durch den erklärenden Meister in der Kriegserklärung zu posten.

1.1) Genehmigung des Krieges
Die Kriegerklärung wird im Bereich Diplomatie des jeweiligen Servers
gepostet.Sie muß vor Beginn des Krieges von einem GO bestätigt werden.

Die GO dürfen jederzeit die Kriegserklärung für ungültig erklären,
wenn ihnen die Erfüllung als unmöglich erscheint (Beispiel: 1 Mio. Gold,
zahlbar in 3 Wochen), oder auch erheblich gegen das Spielprinzip verstößt
(Beispiel: alle müssen Waffen deaktivieren).

1.2) Vorraussetzung für eine Kriegserklärung

Der herausfordernde Clan muss mindestens Stufe 3 Clanausbau und mindestens 4 Member besitzen.

1.3) Inhalt der Kriegserklärung
• Clannamen mit Clantag der Kriegsparteien
• Memberlisten beider Clans
• Startdatum, Uhrzeit
• Siegbedingung XXX Siege / festes Enddatum
• Bedingungen an den gegnerischen Clan


2.) Frist bis Kriegsbeginn

Die Kriegserklärung muss mindestens 24 Stunden vor Inkrafttreten im
Diplomatie-Bereich, des entsprechenden Servers, im Forum gepostet werden. Benennt sich ein Spieler nach posten der Kriegserklärung oder nach Beginn des Krieges um, so ist dies im Forum zu posten.


3.) Kriege können ausschließlich von einem Clan an einen anderen Clan
erklärt werden.

Ausnahme: Einzelspielerkrieg nach 4.1 der Kriegsregeln.


4.) Kriegsteilnehmer

Nur Spieler, die in der offiziellen Memberliste des jeweiligen Clans
vertreten sind können am Krieg teilnehmen. „Inoffizielle“ Mitglieder, die
aufgrund Platzmangels nicht in dieser Liste vertreten sind, bleiben vom Krieg
ausgeschlossen. Die Bashregel ist für die beiden Kriegsparteien außer Kraft
gesetzt.Der Noobschutz wird insofern außer Kraft gesetzt, das Angriffe erlaubt sind, die KB aber nicht zählen.( Einigung beider Parteien über das Aussetzen des Noobschutzes ist möglich)

„Wings“ eines Clans müssen dem Krieg gesondert beitreten.
Hier reicht eine einfache Erklärung des Wingleaders im Kriegsthread des
Hauptclans aus. Der Kriegserklärende kann eine Teilnahme des Wings
ausschließen.

Wenn ein Clan einem anderen Clan den Krieg erklärt, heißt das nicht
automatisch, dass der Wing des herausgeforderten Clans am Krieg teilnimmt.

Die kriegserklärende Partei muß, wenn der Wing ebenfalls herausgefordert
werden soll, dies ausdrücklich im entsprechenden Kriegsthread erklären.


4.1) Ausnahmen (Einzelspielerkrieg):

Bei Beleidigungen, Nichteinhalten von Bündnissen oder NAP durch einen
Einzelspieler, kann ein Krieg eines Einzelspielers gegen einen Einzelspieler
erklärt werden. Im Falle einer Kriegserklärung wegen einer Beleidigung
wird der betreffende Spieler NICHT gesperrt.

Der Einzelspielerkrieg ist beim zuständigen Super-GO des Servers zu
beantragen und der Kriegsgrund durch den Kriegserklärenden zu dokumentieren.

Der Einzelspielerkrieg wird durch den betreffenden Super-GO genehmigt und im entsprechenden Forenbereich angekündigt.
Die Bashregel ist ausschließlich für die beiden Kriegsgegner außer Kraft
gesetzt.
Die 24 StundenRegel gilt NICHT beim Einzelspielerkrieg!


5.) Memberaufnahme während des Krieges

Nach Kriegserklärung dürfen weder der Kriegserklärende, noch der
gegnerische Clan, Member aufnehmen, die aktiv am Kriegsgeschehen teilnehmen.
Diese Member unterliegen somit der Bashregel, die möglichen KB werden nicht gewertet.
Um zu gewährleisten, daß vor Kriegbeginn keine Member mehr aufgenommen wurden, postet der kriegserklärende Clan die Memberlisten der beteiligten Clans.


6.) Austritt bei Kriegserklärung

Mitglieder eines Clans haben die Möglichkeit vor Kriegsbeginn aus dem
entsprechenden Clan auszutreten, um sich dem Krieg zu entziehen.
Fällt dabei die Member-Anzahl eines beteiligten Clans unter 4 ist der Krieg
für diese Partei automatisch verloren.

Tritt ein Mitglied nach Ablauf dieser Frist aus, unterliegt es wieder der
Bashregel, darf jedoch für 30 Tage dem Clan nicht erneut beitreten.


7.) Urlaubsmodus / Kriegsminister


Ein jeder Clan wird dazu aufgefordert ein Member zum Kriegsminister zu ernennen. Er wird dieselben Rechte wie ein Meister im Kriegsfalle haben.

1. Urlaub kann zwischen zwei und dreißig Tagen eingetragen werden. Der Meister oder Kriegsminister ist in Kenntnis zu setzen.
2. Der Kriegsminister ist genauso wie der Meister befugt, Kriege zu erklären oder durch Kapitulation zu beenden.
3. Im Kriegsfall sind Member im Urlaub vor Kriegsbeginn bekannt zu geben. Sind weniger als 50% der Member vor Kriegsbeginn anwesend, darf ein Krieg nicht erklärt werden bzw. kann vom Gegner abgelehnt werden. Ein GO wird nach Einsichtnahme die Abwesenheit bestätigen.
4. Treten nach Kriegsbeginn Member den Urlaub ohne Vorankündigung an, zählen sie wie ausgetreten. Fallen dadurch mehr als 50% der Member aus oder ergibt sich aus der Summe der ausgetretenen Member und Membern im Urlaub weniger als 50% der Ursprünglich geposteten Member, so gilt der Krieg für die entsprechende Seite als verloren.
5. Member im Urlaub sind mit Zeitangabe dem GO mitzuteilen. Geschieht dies nicht und es werden nicht machbare Angriffe dem GO gemeldet, wird der Krieg zugunsten des Gegners für gewonnen erklärt.
6. Sind Member durch z.B. Krankenhausaufenthalte oder ähnliches gezwungen in Urlaub zu gehen, so können sie im Clan verbleiben und gelten als entschuldigt. Dies ist dem Meister oder dem Kriegsminister mitzuteilen und dem zuständigen GO zu melden.


8.) Kampfberichte

• Es zählen nur Kampfberichte innerhalb der Levelgrenzen (max
+-9Level , Angriffe außerhalb der 9 Level Grenze sind erlaubt, werden aber nicht als Siege gewertet.), es sei denn beide Parteien einigen sich einvernehmlich auf den
Verzicht des Noobschutzes. Kommt es zu keiner Einigung, tritt der Noobschutz automatisch in Kraft.

• Die Kampfberichte sind innerhalb von 48 Stunden im entsprechenden Thread
(nach Möglichkeit gebündelt) zu posten, sonst sind sie ungültig.

9.) Ungültige Ziele des Krieges bzw. Kapitulationsbedingungen:

• Es darf keine Clanauflösung / -umbenennung gefordert werden.
• Es dürfen keine Clanaustritte gefordert werden.
• Es darf nicht gefordert werden, dass Meister- / Admintitel abgegeben werden
müssen.
• Es dürfen keine Naps, bzw. verminderte Angriffe gefordert werden.
• Bedingungen an den gegnerischen Clan dürfen nicht gestellt werden, die
eine Zeit von max.7 Tagen überschreitet.


10.) Kriegsbeendigung:

• Eine der Kriegsparteien kapituliert öffentlich im Forum.
• Die Kapitulationsbedingungen oder die Kriegsziele der Gegenpartei werden
erfüllt.
• Mehr als 50% der Mitglieder einer Kriegspartei verlassen den Clan.
• Wird länger als 5 Tage kein KB im entsprechenden Thread gepostet, kann
der zuständige GO den Krieg für beendet erklären. Der Krieg endet in diesem Fall unentschieden.


11.) Aufschub des Krieges

Wenn einem Clan der Krieg erklärt wird, der momentan im Krieg ist, hat
dieser die Möglichkeit den Krieg abzusagen bzw. den Krieg zeitlich zu
verschieben.

• Ausgenommen es handelt sich dabei um Punkt 4.1 dieser Kriegsregel.


12.)Duell

Ein Duell unterliegt keinen weiteren Regeln. Es ist absolut freiwillig und nur dann gültig, wenn beide Seiten den Bedingungen zustimmen. Ein GO des Servers stimmt nach Einsicht in die beidseitige Einverständniserklärung zu.



§13 AGB

Für Spieler, die aufgrund Landesrecht, Minderjährigkeit oder aus anderen
Gründen in allgemeine Geschäftsbedingungen rechtlich wirksam nicht
einwilligen können, werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der
spielinternen Auslegung von Regeln zusätzlich herangezogen.

Hierdurch entsteht keine rechtliche Bindung der Spieler an die AGB, es ist
jedoch eine für alle Spieler gleiche Beurteilung von Sachverhalten
möglich.


§14 Schlussklausel

Wie immer zum Schluss: Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses
Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig
entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt
und ihrer
Gültigkeit davon unberührt.
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